SAAS-Vertrag

Allgemeines

Allgemeines

SaaS-Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit  PIJAY Workflow Solutions GmbH, Mitterberghütten 249,  5500 Bischofshofen, Österreich im Folgenden kurz „PIJAY“ genannt und regelt die zur Verfügungstellung von Software in SaaS-Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch PIJAY.

PIJAY. PIJAY stellt dem Auftraggeber die Software Cayci zur Verfügung. Die Software dient insbesondere dazu, im Bereich der Gastronomie die Abläufe von der Bestellung durch den Gast bis zur Zubereitung der Mahlzeiten zu automatisieren.

SaaS – Software-as-a-Service. Die Software Cayci wird in Form eines „Software-as-a-Service “-Models betrieben. PIJAY stellt dabei dem Auftraggeber die serverseitige Software und Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

 

Geltung

Vertragsgrundlagen. PIJAY schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vonPIJAY erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieses SAAS-Vertrag Caycies.

Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und der SAAS-Vertrag Cayci gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen PIJAY und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen PIJAY und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und den SAAS-Vertrag Cayci nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Der Abschnitt „Auftragsverarbeitung“ nur dann zur Anwendung, wenn datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung vorliegt.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und des SAAS-Vertrag Caycies von PIJAY werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen des SAAS-Vertrag Caycies auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von PIJAY nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von PIJAY in das Angebot integriert oder von PIJAY zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von PIJAY nur dann wirksam, wenn diese von PIJAY mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht PIJAY der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen des Auftraggebers, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch PIJAY bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den SAAS-Vertrag Cayci von PIJAY gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von PIJAY und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von PIJAY vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Vertragsabschluss

Angebot durch PIJAY. Angebote von PIJAY an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs, Appstores oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot vonPIJAY, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei PIJAY gebunden.

Annahme durchPIJAY. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch PIJAY zustande.

Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass PIJAY z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass PIJAY den Auftrag annimmt.

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET) zugegangen.

Informationen für Vertragsabschlüsse. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von PIJAY werden abbedungen.

 

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort ist der Sitz von PIJAY.

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von PIJAY.

Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Agiles Projektmanagement. Im Fall der Auftragsausführung in agiler Form werden, sofern nicht bereits im Angebot enthalten, die Methode der agilen Zusammenarbeit sowie jedenfalls die zu erbringenden Detailleistungen im Rahmen der Projektdurchführung einvernehmlich festgelegt.

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet PIJAY eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung.

Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat PIJAY bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist PIJAY berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen

Fremdleistungen/ Third Party Products. PIJAY ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder bei der Erbringung der Leistungen von PIJAY Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).

Vereinbarte Fremdleistungen/ Third Party Products. Wenn die Leistungen von PIJAY vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter eine vereinbarte Fremdleistung / Third Party Products dar.

In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von PIJAY ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen/ Third Party Products.

Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Kunden. Sofern der Auftraggeber im Rahmen des Hostings durch PIJAY Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist PIJAY bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur Hostprovider.

Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist PIJAY berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei PIJAY beauftragten oder PIJAY zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist PIJAY berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

Termine und Fristen. Von PIJAY angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von x kündbar.

Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Beendigung oder Ablauf der Vertragsverhältnisses wird PIJAY den Zugang des Auftraggebers zur Software Cayci und den damit verbundenen Services sofort beendet.

Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. PIJAY ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber sowie den Zugang des Auftraggebers zu der Software Cayci und den damit verbundenen Services jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere nachstehende Vertrags- sowie Pflichtverletzungen dar:

–  Verstoß gegen Verträge, Richtlinien und Anweisungen von PIJAY

–  Die Überlassung der Software Cayci bzw. von Zugängen zu dieser Software an unbefugte Dritte

–  Verwendung der Software Cayci bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur für gesetzeswidrige, illegale oder unerlaubte Zwecke bzw. in nicht bestimmungsgemäßer Weise

–  Verursachung von Störungen der Software Cayci bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur

–  Durchführung von Performance- oder Sicherheitstests ohne vorherige Information von PIJAY

–  Fehlverhalten gegenüber MitarbeiterInnen von PIJAY

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für PIJAY unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei PIJAY oder den Auftragnehmern von PIJAY – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat PIJAY den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat PIJAY unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch PIJAY erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.

Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch PIJAY bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Zudem hat der Auftraggeber die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von PIJAY zur Verfügung gestellten Software Cayci einzuhalten.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den PIJAY dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern PIJAY aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist PIJAY unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.

Wird PIJAY von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber PIJAY zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

Sollte PIJAY eine Meldung erhalten, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, so behält sich PIJAY das Recht vor, die von PIJAY dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Software Cayci sofort auszusetzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Umfang der Prüfpflichten von PIJAY. PIJAY hat die Leistungen so auszuführen, dass die von PIJAY erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).

PIJAY trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch PIJAY erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.

Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von PIJAY rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen PIJAY bzw. den Lizenzgebern von PIJAY zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit PIJAY vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.

Für den Fall, dass der Lizenz-Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.

Bei individuell für den Auftraggeber erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, welche einen Zusammenhang zur von PIJAY zur Verfügung gestellten Software Cayci aufweisen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Leistung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit.

Rechte Dritter. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von PIJAY oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von PIJAY sind, einzuhalten.

Open Source. Soweit die Leistungen von PIJAY auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist PIJAY berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.

Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc.

Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat PIJAY auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

Kontrollrecht. PIJAY ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren.

Eine persönliche Kontrolle durch PIJAY ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat PIJAY dazu nach Wahl des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder PIJAY entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren.

Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist PIJAY berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von PIJAY zu übermitteln.

PIJAY ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.PIJAY ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen.

Referenz bei Unternehmern.PIJAY ist berechtigt, auf allen von PIJAY für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf PIJAY und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von PIJAY Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

 

Service-Level

Standard-Service-Level. Dieses Service-Level-Agreement definiert das Standard-Service-Level von PIJAY.

  

Kommunikation und Support

Hilfeseiten/Dokumentation. PIJAY bietet unter https://cayci.at/handbuch/ Lösungen für häufige Fragen zur von PIJAY zur Verfügung gestellten Software Cayci. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere bei Fragen zur Installation, Funktion und Bedienung vor der Nutzung anderer Supportmöglichkeiten diese Form des Supports zu nutzen. PIJAY bietet außerdem unter https://cayci.at/handbuch/ eine Softwaredokumentation an, aus welcher ersichtlich ist, wie die Software Cayci funktioniert, wie sie zum Benutzen ist, was zu ihrem Betrieb erforderlich ist und auf welchen Grundlagen sie entwickelt wurde.

Kommunikation. Die Kommunikation mit PIJAY erfolgt ausschließlich über E-Mail: hallo@cayci.at.

Kommunikation via Ticketing-System: Zur Lösung von Fragen, welche nicht über die Hilfeseiten oder die Dokumentation von PIJAY gelöst werden können, stellt PIJAY dem Auftraggeber ein Ticketing-System zur Verfügung.

Ein Ticket wird durch Absenden der Anfrage durch Senden einer E-Mail an PIJAY erstellt. Die jeweilige Anfrage erhält von PIJAY eine eigene ID. Durch die ID-Zuweisung wird das Ticket eindeutig identifiziert und der Verlauf kann nachverfolgt werden. Die Tickets werden während den Servicezeiten innerhalb einer Antwortzeit von bis zu drei Werktagen bearbeitet.

Bei Anfragen, die nicht unmittelbar beantwortet, geklärt oder durchgeführt werden können, gibt PIJAY innerhalb von drei Werktagen das weitere Vorgehen bekannt und übermittelt einen zugehörigen Zeitplan an den Auftraggeber.

Servicezeiten. Die Servicezeiten von PIJAY sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr (CET) sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00 Uhr (CET) (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).

Sprachen. Die Kommunikation mit PIJAY kann sowohl in deutscher sowie englischer Sprache erfolgen.

Schulungen/Beratungen. Nicht unter diese Service Level Vereinbarung fällt die Abhaltung von Schulungen, also umfangreichere oder laufend wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten seitens des Auftraggebers, oder individuelle Beratung. Diese können jedoch getrennt kostenpflichtig bei PIJAY beauftragt werden.

Ausschluss. PIJAY bietet keinen Support und/oder Beratungsdienstleistungen für Fremdanwendungen z.B. integrierte Third Party Produkte an.

 

Monitoring und Analyse

Monitoring und Analyse. PIJAY setzt zum Zweck der Sicherstellung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit, der Fehleranalyse und der Weiterentwicklung Monitoring- und Analyse-Systeme ein, welche Daten über die Nutzung der von PIJAY zur Verfügung gestellten Software Cayci verarbeiten. Eine darüber hinausgehende Nutzung dieser Daten findet nicht statt.

 

Weiterentwicklung und Updates

Weiterentwicklung. Die von PIJAY zur Verfügung gestellte Software Cayci sowie die dahinterstehende Infrastruktur wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt.

Dabei ist PIJAY sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen. PIJAY wird den Auftraggeber über jede wesentliche Änderung oder Einstellung des Serviceangebots zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.

Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach Rücksprache und Zustimmung von PIJAY bei Übernahme der Entwicklungskosten sowie der zusätzlichen Infrastrukturkosten durch den Auftraggeber möglich.

Soweit Anregungen vom Auftraggeber im Rahmen der Weiterentwicklung der von PIJAY zur Verfügung gestellten Software Cayci aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Auftraggeber eventuelle damit verbundene Rechte des Auftraggebers umfassend, aber nicht exklusiv an PIJAY, damit PIJAY das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.

Updates. Soweit PIJAY bestehende Module von mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet, welche Bestandteil einer neueren Version von Cayci werden, ist der Auftraggeber zur zusätzlichen Nutzung dieser Funktionen ohne Mehrkosten berechtigt.

Upgrades. Soweit PIJAY für die von PIJAY zur Verfügung gestellte Software Cayci neue Module entwickelt, ist PIJAY nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Module als kostenlose oder kostenpflichtige Zusatzoption anzubieten.

Systemvoraussetzungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung sowie der Einführung neuer Funktionen und Module ist es aufgrund von technischen Voraussetzungen möglich, dass sich die Systemvoraussetzungen zur Verwendung der Leistungen von PIJAY ändern. Diese Änderungen kann der Auftraggeber unter bitte Link einfügen einsehen.

 

Wartung

Wartungsintervalle. Wartungsintervalle werden für regelmäßige planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Systemen von PIJAY und seinen Lieferanten benötigt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und zur Durchführung von Updates oder Verbesserungen erforderlich sind. Updates durch PIJAY erfolgen in keinen regelmäßig wiederkehrenden oder zeitlich fixierten Wartungsintervallen. In der Regel werden Systemwartungen, die eine vorübergehende Serviceunterbrechung erfordern, nach Möglichkeit von PIJAY in der Zeit durchgeführt, die für die Auftraggeber die geringsten Auswirkungen hat.

Information und Deployment. PIJAY wird den Auftraggeber so bald wie möglich über die geplante Systemwartung informieren und dabei die voraussichtliche Dauer der Serviceunterbrechung und den Zeitpunkt, zu dem sie stattfinden wird, angeben. Außerdem wird PIJAY die geschätzte Zeit des Serviceausfalls und die ungefähre Zeit, zu der dieser Ausfall eintreten wird, angeben.

Die Systemwartungs- und Aktualisierungsaufgaben, die keine Serviceunterbrechung erfordern, können jederzeit durchgeführt werden, da sie die Verfügbarkeit und die Nutzung des Systems durch den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.

Außerordentliche Wartung. In dringenden Fällen (Fehlerbehebung, Verhinderung von akut drohenden Angriffen, etc) ist eine Portierung durch PIJAY auch ohne vorherige Information des Auftraggebers möglich.

 

Fehlerbehebung und Reporting

Fehlerklassen. Die Parteien vereinbaren die unten angeführten Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern und der Programmierungen:

Klasse 1. Die Nutzung der Software Cayci ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und / oder die Sicherheit der Software; die Leistung kann nicht weiterverwendet werden.

Klasse 2. Die zweckmäßige Nutzung der Software Cayci ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software Cayci, lässt aber eine Weiterverwendung der erbrachten Leistung zu.

Klasse 3. Die zweckmäßige Nutzung der Software Cayci ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software Cayci und lässt eine weitere Verwendung der Software mit nur geringen Einschränkungen zu.

Klasse 4. Die zweckmäßige Nutzung der Software Cayci ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software Cayci. Die Nutzung der Software Cayci bleibt uneingeschränkt möglich

Reporting. Wenn der Auftraggeber fehlerhaftes Verhalten entdeckt ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich über das Ticketingsystem zu melden. Die Meldung des Auftragnehmers hat eine Problembeschreibung inklusive Betriebssystem samt Version sowie Modellbezeichnung des Geräts, den Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers, die betroffenen Komponenten, die Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie, nach Möglichkeit, einen Screenshot und / oder ein Video des Fehlverhaltens zu enthalten.

Reaktions- und Behebungszeit. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung gilt ein Zeitraum von einem Tag bei Fehlern der Klasse 1, 7 Tagen bei Fehlern der Klasse 2, zwei Wochen bei Fehlern der Klasse 3 und  Wochen bei Fehlern der Klasse 4.

Die Zeiten beziehen sich auf die Servicezeiten von PIJAY zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder auf später einvernehmlich abgeänderte Servicezeiten.

Die Fehlerbehebung bzw. die Schadensaufarbeitung hat unter Einsatz von der Fehlerklasse angemessenen, eine rasche Abwicklung ermöglichenden Ressourcen zu erfolgen und sind nach dem Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung ohne unnötigen Aufschub bis zum Abschluss fortzusetzen.

 

Zuverlässigkeit

Garantierte Uptime. Soweit die Leistungen von PIJAY das Hosting von Anwendungen beinhalten, schuldet PIJAY eine Verfügbarkeit 98%, bezogen auf das Kalenderjahr.

Zulässige Nichtverfügbarkeit. Zeiten, in denen die Services in einem Monat wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind, und Zeiten, in denen die Services aufgrund von Umständen nicht verfügbar sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von PIJAY liegen, gelten als zulässige Nichtverfügbarkeit.

Als geplante Wartungsarbeit zählt die am längsten andauernde Wartungsarbeit eines Monats, über welche der Auftraggeber zumindest fünf Tage im Voraus informiert wurde. Alle anderen Wartungsarbeiten zählen als Nichtverfügbarkeit.

Außerhalb der zumutbaren Kontrolle von PIJAY liegen insbesondere: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Angriffe, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Telekommunikation, beim Internet-Service-Provider oder bei den Hosting-Einrichtungen, die mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen zusammenhängen, die sich nicht im Besitz von PIJAY befinden.

Tatsächliche Uptime. Die Basis für die Berechnung der tatsächlichen Uptime ist daher die Gesamtzeit minus der zulässigen Nichtverfügbarkeit.

Unterschreitungen. Für den Fall, dass die prozentuelle tatsächliche Uptime die prozentuelle garantierte Uptime unterschreitet, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu fordern.

 

Überwachung der Infrastruktur

Monitoring. PIJAY hat ein eigenes Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen eingerichtet. Das Monitoring verschickt 24/7 Benachrichtigungen an Administratoren von PIJAY bei wichtigen Infrastruktur-Meldungen. PIJAY hat ein großes Bestreben, etwaige Ausfälle umgehend zu beheben

Sonstige Sicherheitsvorkehrungen. Um die Systeme von PIJAY sowie die gespeicherten Datensätze vor einem unbefugtem Zugriff Dritter bestmöglich zu schützen, erhebt PIJAY angemessene Vorkehrungen, welche der Auftraggeber unter Link zu TOM gemäß Art. 32 DSGVO einsehen kann.

 

Qualitätssicherung

Cross-Browser-Kompatibilität. PIJAY strebt eine Kompatibilität mit den unter bitte Browser einfügen angeführten Webbrowserversionen an.

 

Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung. Für den Fall, dass PIJAY im Verhältnis zum Auftraggeber datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren ist, treten die Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung automatisch in Kraft.

Verantwortlicher. Der Auftraggeber ist in Bezug auf die Verarbeitung der in der Software Cayci offengelegten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlicher Verantwortlicher.

Auftragsverarbeiter. PIJAY ist als Dienstleister, welcher die Software Cayci betreibt und mittels der Software Cayci personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, Auftragsverarbeiter.

Verarbeitungsgegenstand. Es werden die im Rahmen der Planung, Analyse, statistischen Auswertung und Visualisierung von Experimenten und Projekten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet.   

Zweck der Verarbeitung. Zurverfügungstellung der Software Cayci.

Art der Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt elektronisch durch die von PIJAY entwickelte Software Cayci.

Dauer der Verarbeitung. Die Dauer der Verarbeitung ist mit der Laufzeit dieses Vertrages befristet.

Art der personenbezogenen Daten. Von der Verarbeitung umfasst sind ausschließlich die vom Auftraggeber in die Software Cayci eingepflegten Datensätze.      

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Es obliegt alleine dem Auftraggeber, den Inhalt der vertragsgegenständlichen Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich daraus ergebenden Risiken, die beauftragten Verarbeitungsvorgänge und das benötigte Schutzniveau vorzugeben. Dies umfasst insbesondere:

–  die Beurteilung der Zulässigkeit der vertragsgegenständlichen Verarbeitungsprozesse

–  die Erteilung und Dokumentation von Weisungen an den Auftragsverarbeiter

–  die Durchführung von Überprüfungen – einschließlich Inspektionen – zur Kontrolle der Einhaltung der dem Auftragsverarbeiter auferlegten vertraglichen Verpflichtungen sowie Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen

–  die Kontrolle, Überprüfung und Abnahme und laufende Evaluierung der vom Auftragsverarbeiter getroffenen Technisch Organisatorischen Maßnahmen

–  die Erfüllung der Betroffenenrechte gemäß den Datenschutzgesetzen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Recht zu verarbeiten.

Rechtskonformität. Es sind insbesondere Artikel 28 Absätze 2, 3 und 4 DSGVO sowie die darin enthaltenen Verweisungen zu beachten.

Weisungsgebundenheit. PIJAY verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem PIJAY unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt PIJAY dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

Vertraulichkeitsverpflichtung. PIJAY stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem stellt PIJAY sicher, dass diese Geheimhaltungspflicht über die Beendigung von Beschäftigungsverträgen und Dienstleistungsverträgen fortgilt.

Technische und organisatorische Maßnahmen. PIJAY ergreift alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Dazu hat PIJAY insbesondere sofern gesetzlich verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, interne Verhaltensregeln aufzustellen und laufend eine Risikoanalyse vorzunehmen, ein Datensicherheitskonzept zu führen, die sich daraus ergebenden Datensicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu evaluieren. Der Auftraggeber hat das Recht, in die Grobfassung der Dokumentation unter bitte Link einfügen Einsicht zu nehmen.

Betroffenenrechte. PIJAY unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.

Soweit dafür bei PIJAY Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen.

Sicherheit der Verarbeitung. PIJAY unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.

Abschluss der Verarbeitung. PIJAY hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

Soweit dafür bei PIJAY Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen.

Nachweispflicht. PIJAY stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen –, die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, bei.

Soweit dafür bei PIJAY Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen. Der Auftraggeber bzw. ein von diesem beauftragter Prüfer hat sich vor Überprüfungen, welche zur Einsicht in fremde Daten führen kann, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Einsicht in Source Codes und andere Betriebsgeheimnisse von PIJAY.

Informationspflicht. PIJAY unterliegt einer umfassenden Mitteilungspflicht. Diese umfasst insbesondere:

–   die Mitteilung von Datenschutzverletzungen

PIJAY teilt dem Auftraggeber Verletzungen sowie begründete Verdachtsfälle des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit.

–   die Mitteilung bei Störungen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen

Unverzüglich mitzuteilen sind dem Auftraggeber erhebliche Störungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Verstöße von PIJAY oder beauftragten Subauftragsverarbeitern gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in dieser Vereinbarung getroffenen Rechte und Pflichten.

–   die Mitteilung, sofern Weisungen gegen Datenschutzgesetze verstoßen

PIJAY benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, sofern dieser der Ansicht ist, dass Weisungen des Auftraggebers gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen.

–   die Mitteilung der Kommunikationsaufnahme von Betroffenen

PIJAY benachrichtigt den Auftraggeber umgehend über Anfragen, Beschwerden, Nachrichten, Ersuchen oder eine wie auch immer geartete Kommunikationsaufnahme einer betroffenen Person soweit diese Bezüge zur Auftragsdatenverarbeitung aufweisen.

–   die Mitteilungspflicht bei Behördenermittlungen

PIJAY informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.

Verwendung von Subauftragsverarbeitern. PIJAY ist generell berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Subauftragsverarbeiter zu beschäftigen. Die Heranziehung von Subauftragsverarbeitern ist jedoch in jedem Einzelfall dem Auftraggeber so zeitgerecht mitzuteilen, dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Nur im Fall einer Situation, die ein sofortiges Handeln notwendig macht, wie der spontane Ausfall eines Subunternehmers, ist PIJAY berechtigt, sofort andere Subauftragsverarbeiter einzusetzen und dies dem Auftraggeber erst ohne Verzögerung im Nachhinein mitzuteilen.

Im Fall eines Einspruches werden PIJAY und der Auftraggeber versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In der Praxis wird dies nur möglich sein, wenn die Gründe des Auftraggebers nicht individueller Natur sind, sondern faktisch alle oder eine Vielzahl der Auftraggeber von PIJAY betrifft, welche die Software Cayci nutzen, da das zugrundeliegende Software-as-a-Service-Modell und dessen Kostenstruktur keine Individuallösungen zulässt.

Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, dann hat der Verantwortliche das Recht, den zugrundeliegenden Hauptvertrag aufzukündigen.

Genehmigte Subauftragsverarbeiter. Derzeit sind vereinbarungsgemäß folgende Subauftragsverarbeiter im Einsatz, diese werden vom Auftraggeber durch den Abschluss dieses Vertrages genehmigt

Unternehmen/Zweck 

       EDIS GmbH, Hauptplatz 3, 8010 Graz

       Lakatos Levente, Str. Trandafirilor nr. 11, 447230, Páulesti, jud Satu Mare, ROU

       Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, IRL

       DeepL SE, Maarweg 165, 50825 Köln, GER

       Mandrill / MailChimp, The Rocket Science Group LLC, 405 N Aniger Ave, NE Atlanta, Georgia 30308, USA

 

 

Pflichten von weiteren Auftragsverarbeitern. Nimmt PIJAY die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und PIJAY festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.

Haftung für weitere Auftragsverarbeiter. Kommt ein weiterer Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet PIJAY gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten durch die weiteren Auftragsverarbeiter.

 

 

 

Datenschutz

 

Datenschutz-Informationen zu diesem Vertrag

Daten aus diesem Vertrag. Im Rahmen der Bereitstellung der von PIJAY zur Verfügung gestellten Software Cayci, einer etwaigen Lizenzkontrolle sowie der Produktoptimierung (Entwicklung neuer sowie Verbesserung bestehender Produkte) erhebt PIJAY gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO Daten des Auftraggebers sowie dessen Mitarbeiter in Form von Informationen über die Datennutzung, Systemstatistik, Computer- und Netzwerkdaten. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Erfüllung rechtlicher Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO (beispielsweise Rechnungslegung). Gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO verarbeitet PIJAY personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Dokumentation der Geschäftsbeziehung.

Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber die von PIJAY zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss PIJAY nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass PIJAY dem Auftraggeber kein Angebot unterbreiten kann bzw. kein Vertragsabschluss zwischen PIJAY und dem Auftraggeber zustande kommt.

Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Produktentwicklung, Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.

Sofern zwischen PIJAY und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.

Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von den nachstehend explizit Angeführten, lediglich an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

An nachstehende Unternehmen werden personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragserfüllung weitergeleitet:

 

Eine Weitergabe an sonstige, nicht in dieser Liste genannte Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch PIJAY erfolgt – sofern möglich – ausschließlich in der Europäischen Union.

Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Drittstaaten erfolgt nur

–  sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen PIJAY und dem Auftraggeber erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder

–  sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Auftraggebers erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder

–  nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch PIJAY in demjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.

Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden seine personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.

Betroffenenrechte. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

 

Treuepflichten & Abwerbeverbot

Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

 Geschäftsgeheimnisse. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die

– geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist,

– von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und

– Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt.

Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere die von PIJAY verfolgten Geschäftsideen und Geschäftsstrategien und deren Umsetzung, die Details der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge und deren Vertragsgegenstände, bei Software insbesondere deren Architektur, Sourcecode, Entwickler- und Administrationsdokumentation sowie alle anderen Daten, aus denen sich die Funktion der Software oder relevanter Teile der Software ergibt, und sicherheitsrelevante Daten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen und zu verhindern, dass diese Geschäftsgeheimnisse unbefugt erworben, genutzt oder offengelegt werden.

Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist nur soweit zulässig, wie dies vereinbart ist.

Abwerbeverbot. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von PIJAY abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu bezahlen.

 

Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von PIJAY bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Abrechnungsmodus. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Initiale Projektkosten. Initiale Projektkosten werden dem Auftraggeber unmittelbar nach Vertragsunterfertigung verrechnet.

Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.

Abrechnung im Rahmen eines Stundenpools. Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von PIJAY für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum.

Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde.

Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat PIJAY dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer die Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtszeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von PIJAY, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Teilleistungen. Darüber hinaus ist PIJAY berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.

Kostenvorschuss. Zudem ist PIJAY berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.

Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit. Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, dann hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit durch PIJAY über das Ticketsystem anzufordern und die Aufrechnung mit der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.

Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist PIJAY berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen.

Auch sonst ist PIJAY berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von PIJAY beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von PIJAY nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.

Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von PIJAY ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt PIJAY trotzdem das vereinbarte Honorar. PIJAY muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn PIJAY aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

 

Zahlung

Fälligkeit Die Rechnungen von PIJAY sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit. Die Rechnungen von PIJAY sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von PIJAY mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von PIJAY angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Vereinbarte Fremdleistungen. PIJAY ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

Sofern PIJAY den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von PIJAY an den von PIJAY gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist PIJAY berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch PIJAY zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch PIJAY bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer PIJAY erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an PIJAY ab. PIJAY ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung bei Unternehmern. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von PIJAY aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von PIJAY schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist PIJAY berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist PIJAY berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist PIJAY auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann PIJAY selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Ratenzahlung. Soweit PIJAY und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

 

Haftung

Klassischer Werkvertrag. Im Fall von klassischen Werkleistungen haftet PIJAY für die Zielerreichung.

Agiles Projektmanagement. Im Fall von agilem Projektmanagement haftet PIJAY nur dann für die Zielerreichung, wenn das Ziel vor Vertragsabschluss entsprechend klar definiert wurde. Ansonsten haftet PIJAY nur für die auftragsgemäße Ausführung der in den jeweiligen Projektabschnitten gemeinsam mit dem Auftraggeber ausdefinierten Detailleistungen.

Zukauf von Ressourcen. Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. PIJAY haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.

Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von PIJAY eingreift oder undokumentierte oder für PIJAY nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von PIJAY, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald PIJAY die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten PIJAY mit der Versicherung der Waren beauftragt hat. 

Rügeverpflichtung. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch PIJAY, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch PIJAY erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat PIJAY alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).

Im Fall einer Garantiezusage durch PIJAY beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet PIJAY für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Gewährleistung bei Konsumenten. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Gewährleistung bei Unternehmern. Bei Leistungen, welche auf Basis dieses SAAS-Vertrag Caycies geschlossen wurden, hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung gemäß dem in diesem Vertrag implementierten Service-Level. Bei Leistungen, welche nicht auf Basis dieses SAAS-Vertrag Cayci geschlossen wurden oder bei Leistungen, welche PIJAY nach Beendigung dieses SAAS-Vertrag Caycies für den Auftraggeber erbringt, wird das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.

Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von PIJAY zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PIJAY beruhen.

Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit. Die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit ist, soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen bei Unternehmern. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von PIJAY, nicht bei der Verfolgung der Interessen von PIJAY tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von PIJAY einbezogen.

Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechte Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von PIJAY zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von PIJAY ausgeschlossen.

Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von PIJAY ausgeschlossen.

Haftung bei Integration von Fremdleistungen durch den Kunden. PIJAY trifft für Fremdleistungen, welche durch den Kunden integriert wurden, keine Haftung. Sollte PIJAY jedoch über die Rechtswidrigkeit dieser Fremdleistungen informiert werden, dann ist PIJAY berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Fremdleistungen zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Kunde hält PIJAY bezüglich dieser Fremdleistungen schad- und klaglos.

Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit PIJAY vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von PIJAY für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.

Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. PIJAY trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung. Sollte PIJAY jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist PIJAY berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Auftraggeber hält PIJAY diesbezüglich schad- und klaglos.

Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit PIJAY Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

 Haftung bei gebrauchten Waren. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.  

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von PIJAY ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser PIJAY schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären

 

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und PIJAY ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von PIJAY auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.ru

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

ÖNORM. Sofern vertragliche und technische ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, finden diese auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.

Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen PIJAY und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Bischofshofen vereinbart. PIJAY ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von PIJAY und des Auftraggebers berechtigt.